Waldorfkindertagesstätte Trier

„Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen.“ Rudolf Steiner

Selbstverwaltung

Waldorfkindertagesstätten und Schule werden nicht hierarchisch geführt, sie haben eine freiheitliche Verfassung.

Der Arbeits- und Förderkreis für Waldorfpädagogik e.V. ist der gemeinsame Träger der Waldorf-Kindertagesstätte und Waldorfschule Trier. Mit Eintritt eines Kindes in Kindertagesstätte oder Schule wird ein Elternteil Mitglied im Trägerverein.

Mitgliederversammlungen finden jährlich statt.

 Eltern und Lehrer und Erzieher verwalten unsere Kindertagesstätte und Schule gemeinsam.

Im Idealfall ist Selbstverwaltung Ausdruck der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern. Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern sollte geprägt sein von Initiative und konkretem Engagement und nicht von Strukturen.

Aber Strukturen haben wir auch.

Verein

Arbeits- und Förderkreis für Waldorfpädagogik e.V.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege zeitgemäßer Erziehung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Er begründet und unterhält dazu eine Freie Schule mit Kindertagesstätte und betrachtet deren Betrieb als Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.

Der Beirat mit dem Vorstand ist neben der Schulführungskonferenz das zweite zentrale Entscheidungsgremium der Schule. Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.

Der Beirat erarbeitet Grundlagen, auf denen der Vorstand seine wirtschaftliche und rechtliche Vertretung des gesamten Vereins selbstständig wahrnimmt. Der Beirat trifft Grundsatzentscheidungen und der Vorstand handelt nach Maßgabe und im Sinne der Beratungen und Beschlüsse des Beirates. Er setzt sich zusammen aus acht Elternvertretern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, drei Delegierten des Lehrerkollegiums und zwei ErzieherInnen. Der Vorstand wird gebildet von mindestens drei gewählten Beiratsmitgliedern, darunter ist ein Delegierter des Kollegiums. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Geschäfts- führung

hier fehlt noch was

Konferenz

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Eltern-vertreter

Was ist der EVK?

Öffentlich- keitsarbeit

hier fehlt noch was