Waldorfkindertagesstätte Trier

„Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen.“ Rudolf Steiner

Trägerbeiträge

Die öffentlichen Zuschüsse reichen nicht aus, um die vollen Kosten von Kindertagesstätte und Schule zu decken. Daher erheben wir einen monatlichen Familienbeitrag.

Am 02.09.2008 haben die Mitglieder des Trägervereins der Waldorfkindertagesstätte und der Freien Waldorfschule Trier die Beitragsordnung beschlossen, die seit dem 01.01.2009 gilt und in den Trägerbeiträgen zum 01.08.2014 angepasst wurde.

Danach setzt sich der Trägerbeitrag aus zwei Komponenten zusammen: einem Beitrag pro Familie, der bei geringem Einkommen ermäßigt werden kann, und einem zusätzlich zu zahlenden Beitrag pro Kind. 

Familien, aus denen ein oder mehrere Kinder die Waldorfkindertagesstätte Trier besuchen, zahlen einen monatlichen Familienbeitrag von 125,00 €. Falls ein weiteres Kinder der Familie die Waldorfschule Trier besucht, wird der Beitrag der Kindertagesstätte berücksichtigt, d.h. der Familienbeitrag wird von KITA und Schule gemeinsam nur einmal erhoben und beträgt dann 186,00 € pro Monat .

Darüberhinaus wird ein Beitrag pro Kind erhoben. Dieser richtet sich bei Kindern unter zwei Jahren nach den Vorgaben der Stadt Trier. Für die Kinder im Regelbereich und im Zwergenreich, die zwei Jahre und älter sind, hängt der Beitrag von der gewählten Betreuungsdauer ab.

   Die neue kommt bald,26. oder 27.01.2021

Das Kollegium des Regelbereichs und des Zwergenreichs entscheidet über die Aufnahme eines Kindes aufgrund pädagogischer Gesichtspunkte. Das Einkommen der Eltern spielt für die Aufnahme keine Rolle. 

Eine eventuelle Reduzierung des Familienbeitrags kann in einem vertraulichen Finanzgespräch mit einem Beauftragten des Vorstands vereinbart werden. Außenstehende, auch die Kollegien von Schule, Regelbereich und Zwergenreich, werden über vereinbarte Beitragsermäßigungen nicht informiert und datenschutzrelevante Rechte werden beachtet.